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	<title>Reiseversicherung</title>
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	<title>Reiseversicherung</title>
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		<title>Work and Travel: Vorsorgen für den Fall der Fälle</title>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Aug 2016 07:44:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Australien war bislang das beliebteste Ziel für alle, die nach dem Abitur mit "Work and Travel" erst einmal ein anderes Land kennenlernen und das Geld dafür unterwegs verdienen wollten. Ab sofort wird es jedoch "Down Under" für Backpacker ein wenig komplizierter, denn das Einkommen dort muss von den jungen Reisenden nun versteuert werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Australien war bislang das beliebteste Ziel für alle, die nach dem Abitur mit &#8222;Work and Travel&#8220; erst einmal ein anderes Land kennenlernen und das Geld dafür unterwegs verdienen wollten. Ab sofort wird es jedoch &#8222;Down Under&#8220; für Backpacker ein wenig komplizierter, denn das Einkommen dort muss von den jungen Reisenden nun versteuert werden. Egal wohin es geht &#8211; eine sorgfältige Planung der Reise ist unverzichtbar, dazu zählt vor allem auch der ausreichende Versicherungsschutz.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Rücktransport inklusive</strong></p>
<figure id="attachment_15598" aria-describedby="caption-attachment-15598" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-15598" src="https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/2016-07-26-Packer-300x200.jpg" alt="Ganz entspannt in der Ferne unterwegs: Eine sorgfältige Organisation der Reise schont die Nerven, spart im Notfall Geld und schützt die Gesundheit. Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Syda Productions - Fotolia" width="300" height="200" srcset="https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/2016-07-26-Packer-300x200.jpg 300w, https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/2016-07-26-Packer-660x440.jpg 660w, https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/07/2016-07-26-Packer.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15598" class="wp-caption-text">Ganz entspannt in der Ferne unterwegs: Eine sorgfältige Organisation der Reise schont die Nerven, spart im Notfall Geld und schützt die Gesundheit.<br />Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Syda Productions &#8211; Fotolia</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Die Mehrzahl der deutschen Krankenkassen trägt außerhalb Europas keine Kosten für Arztbesuche, Klinikaufenthalte oder Arzneimittel. Vor allem aber übernimmt die Kasse nicht die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat, dafür werden schnell weit über 10.000 Euro fällig. Für die übliche Länge eines &#8222;Work and Travel&#8220;-Aufenthalts reicht deshalb eine übliche Auslandsreiseversicherung nicht aus. Eine passende Reisekrankenversicherung gibt es etwa bei der Würzburger Versicherungs-AG mit ihren &#8222;TravelSecure&#8220;-Angeboten. Sie ist für Reisen bis zu 365 Tage weltweit gültig, neben dem Rücktransport ist eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus gewährleistet, die Kosten für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie wie für ambulante und stationäre Behandlungen werden übernommen. Mehr Informationen gibt es unter www.travelsecure.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Haftpflichtversicherung überprüfen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer älter als 18 Jahre ist und über die Privathaftplicht der Eltern mitversichert ist, für den gilt der Schutz nur, solange man sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befindet oder studiert. Bei einem &#8222;Work and Travel&#8220;-Aufenthalt wäre demnach eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung unter Umständen notwendig. Wer in Deutschland bereits eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt, ist im Regelfall auf der sicheren Seite, denn sie gilt weltweit und meist auch für längere Auslandsaufenthalte. Um sicher zu gehen, sollte man allerdings in den Versicherungsbedingungen nachschauen, für welche Frist Auslandsaufenthalte eingeschlossen sind.</p>
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		<title>Neue Reiseversicherung übernimmt in Real-Time den Reiseschutz</title>
		<link>https://www.reiseratgeber24.de/aktuell/neue-reiseversicherung-uebernimmt-in-real-time-den-reiseschutz/15061/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexandra Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2016 11:09:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Einführung des Real-Time-Reiseschutzes hat die Allianz Global Assistance (AGA) eine neue Reiseversicherungs-Ära eingeläutet. Versicherte, die auf Reisen krank werden, müssen ab sofort kein Geld mehr für die Behandlung vorstrecken und keine lästigen Schadenmeldungen bei ihrer Heimkehr ausfüllen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit der Einführung des Real-Time-Reiseschutzes hat die Allianz Global Assistance (AGA) eine neue Reiseversicherungs-Ära eingeläutet. Versicherte, die auf Reisen krank werden, müssen ab sofort kein Geld mehr für die Behandlung vorstrecken und keine lästigen Schadenmeldungen bei ihrer Heimkehr ausfüllen. Die Bearbeitung durch die AGA erfolgt sofort bei Eintritt des Schadens. Denn dank des kundenfreundlichen Real-Time Reiseschutzes im Bereich Reisekranken- und Reisegepäck-Versicherung begleicht die AGA anfallende Behandlungskosten sowie Geld für notwendige Ersatzkäufe bei nicht angekommenem oder verspätetem Reisegepäck in Echtzeit. Möglich macht dies eine Karte, die in Kooperation mit PassportCard eingeführt wurde, und über eine klassische Bezahlfunktion verfügt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wie funktioniert`s?</strong><br />
Das Prinzip des Real-Time Reiseschutzes ist einfach: Im Krankheitsfall wendet sich der Reisende über eine Rufnummer an die Notrufzentrale der AGA, die ihm sowohl einen passenden Arzt benennt als auch die Übernahme der Kosten garantiert. Die AGA lädt sofort den erforderlichen Geldbetrag auf die Real-Time Reiseschutz-Karte. Kunden können dann mit der Karte direkt beim Arzt oder in der Apotheke bezahlen. Der Schadenfall wird in Echtzeit bearbeitet, weshalb ein Vorstrecken der Kosten durch den Versicherten und ein Ausfüllen diverser Schadensformulare nach der Reise nicht mehr notwendig ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wem hilft‘s?</strong><br />
Hohes Fieber in Kroatien, Zeckenbiss in Litauen, Grippe in Costa Rica, Ankunft in New York ohne Gepäck – die Liste lässt sich beliebig lang weiterführen. So vielfältig die Reiseziele der Kunden sind, so unterschiedlich sind auch die größeren oder kleineren Krankheiten oder Gepäcknotfälle, die sie im Urlaub treffen können.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ein Beispiel zeigt, wie unkompliziert, schnell und zuverlässig der Real-Time Reiseschutz der AGA hilft:</strong></p>
<figure id="attachment_15062" aria-describedby="caption-attachment-15062" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-15062" src="https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/06/2016-06-06-AGA_Real-Time_Reiseschutzkarte-300x300.jpg" alt="Foto: AGA Real-Time Reiseschutz" width="300" height="300" srcset="https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/06/2016-06-06-AGA_Real-Time_Reiseschutzkarte-300x300.jpg 300w, https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/06/2016-06-06-AGA_Real-Time_Reiseschutzkarte-150x150.jpg 150w, https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/06/2016-06-06-AGA_Real-Time_Reiseschutzkarte-768x768.jpg 768w, https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/06/2016-06-06-AGA_Real-Time_Reiseschutzkarte-660x660.jpg 660w, https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2016/06/2016-06-06-AGA_Real-Time_Reiseschutzkarte.jpg 2002w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15062" class="wp-caption-text">Foto: AGA Real-Time Reiseschutz</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Eine Mutter verbrachte mit ihren Kindern den Urlaub in der Türkei. Ihre beiden Söhne bekamen in der Nacht hohes Fieber und starke Ohrenschmerzen. Die Mutter war in großer Sorge um ihre Söhne. Sie wusste weder, wo sie einen Arzt finden konnte, noch welche Kosten auf sie zukommen würden. Sie rief die Notrufzentrale der AGA an. Die Experten konnten ihr diese Sorgen nehmen und haben ihr umgehend einen qualifizierten Arzt am Urlaubsort vermittelt und den erforderlichen Geldbetrag auf ihre Versicherungskarte geladen. Der Arzt war innerhalb kürzester Zeit im Hotel, diagnostizierte eine eitrige Mittelohrenentzündung und behandelte die Kinder. Die verschriebenen Medikamente konnte die Mutter ebenfalls mit ihrer Karte bezahlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Real-Time Reiseschutz mit der Versichertenkarte wird künftig unter anderem als Real-Time Reise-Krankenversicherung ab einer Prämie von 16,- Euro pro Person ohne Selbstbehalt angeboten. Im Real-Time Komplettschutz ab einer Prämie von 20,- Euro pro Person sind außerdem noch zahlreiche andere Versicherungsleistungen (z. B. Rücktritt, Abbruch, Gepäck) enthalten. Die Karte hat außerdem den Vorteil, dass sie für weitere Reisen mit einem neuen Versicherungsschutz wieder aktiviert werden kann. Ab einer Prämie von 25,- Euro können die Produkte auch auf Jahresbasis abgeschlossen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Produkt ist in allen Partner-Reisebüros der AGA und unter www.allianz-reiseversicherung.de/realtime-jahresschutz erhältlich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Allianz Global Assistance</strong><br />
Allianz Global Assistance besteht in Deutschland aus zwei Unternehmen: AWP P&amp;C S.A., Niederlassung für Deutschland (vor dem 1.3.2016 AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland) sowie der AWP Service Deutschland GmbH (vor dem 1.5.2016 AGA Service Deutschland GmbH).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>AWP P&amp;C S.A., Niederlassung für Deutschland</strong><br />
Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Anbieter von Spezialversicherungen für Reise, Freizeit und Auslandsaufenthalte, die unter anderem unter dem Namen ELVIA Reiseschutz vermarktet werden. Sie ist eine deutsche Geschäftseinheit von AWP P&amp;C S.A. (St. Ouen bei Paris). Allianz Worldwide Partners ist ein führender globaler B2B2C-Spezialist, der maßgeschneiderte Lösungen in fünf Kompetenzfeldern anbietet: weltweite Assistance, internationale Angebote für Gesundheit und Leben, globale Automobilindustrie, Reiseversicherung und digitale Produkte. Die einzigartige Kombination aus Versicherung, Service und Technologie wird durch die international bekannten Marken Allianz Global Assistance, Allianz Worldwide Care und Allianz Global Automotive angeboten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>AWP Service Deutschland GmbH</strong><br />
Sie zählt zu den führenden Anbietern von Assistance-Leistungen in Deutschland. Ihre Services umfassen Hilfsleistungen und Dienstleistungsmodule rund um die Bereiche Auto &amp; Mobilität, Reise, Medizin &amp; Gesundheit, Geräteschutz und Haus. 49 Prozent der Unternehmensanteile werden von der Allianz-Versicherungs-AG gehalten, die übrigen 51 Prozent von AWP P&amp;C S.A. (St. Ouen bei Paris).</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quellennachweis: Wilde &amp; Partner Public Relations</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Medikamente auf Reisen &#8211; Vorsicht bei der Aus- und Einfuhr: Nicht alles ist erlaubt</title>
		<link>https://www.reiseratgeber24.de/aktuell/medikamente-auf-reisen-vorsicht-bei-der-aus-und-einfuhr-nicht-alles-ist-erlaubt/1879/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sven Oliver Rüsche]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Aug 2013 07:15:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittelgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[Niederlande]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseapotheke]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Schengener Abkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Ungarn]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob für einen Urlaub oder einen beruflichen Auslandsaufenthalt: Die persönliche Reiseapotheke sollte immer mitreisen. Nasenspray, Schmerztabletten und Mittel gegen Durchfall können helfen, kleinere Erkrankungen ohne Arzt- oder Apothekenbesuch zu überstehen. Doch Vorsicht: Nicht alle Medikamente dürfen bedenkenlos eingepackt werden! Worauf Reisende im Vorfeld achten sollten, erläutert Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.reiseratgeber24.de/aktuell/medikamente-auf-reisen-vorsicht-bei-der-aus-und-einfuhr-nicht-alles-ist-erlaubt/1879/">Medikamente auf Reisen &#8211; Vorsicht bei der Aus- und Einfuhr: Nicht alles ist erlaubt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.reiseratgeber24.de">Reiseratgeber 24 | Urlaub, Ausflug &amp; Erholung.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob für einen Urlaub oder einen beruflichen Auslandsaufenthalt: Die persönliche Reiseapotheke sollte immer mitreisen. Nasenspray, Schmerztabletten und Mittel gegen Durchfall können helfen, kleinere Erkrankungen ohne Arzt- oder Apothekenbesuch zu überstehen. Doch Vorsicht: Nicht alle Medikamente dürfen bedenkenlos eingepackt werden! Worauf Reisende im Vorfeld achten sollten, erläutert Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).</p>
<p>Eine Reiseapotheke gehört genauso ins Gepäck wie Sonnenmilch für den Strandurlaub oder eine Regenjacke für die Wandertour. Und zum sogenannten persönlichen Gebrauch – das heißt für maximal drei Monate pro Medikament – dürfen Reisende Arzneimittel auch ohne Einschränkungen mitführen. „Allerdings kann es bei der Einreise in ein anderes Land bei manchen Mitteln zu Schwierigkeiten kommen“, warnt die Reiseexpertin der ERV. Starke Schmerzmittel, etwa gegen Migräne oder Rückenschmerzen, sowie Medikamente zur Behandlung von ADHS, fallen in der Regel unter das Betäubungsmittelgesetz. Für Patienten, die auch auf Reisen auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind, heißt das: Sich frühzeitig im Vorfeld über die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes informieren und einen Arzt konsultieren. <a href="https://www.reiseratgeber24.de/medikamente-auf-reisen-vorsicht-bei-der-aus-und-einfuhr-nicht-alles-ist-erlaubt-1879.html/medikamente" rel="attachment wp-att-1880"><img decoding="async" class="alignleft size-thumbnail wp-image-1880" alt="Medikamente" src="https://www.reiseratgeber24.de/wp-content/uploads/2013/08/20130805_ERGO-VI_Medikamente_300dpi-150x150.jpg" width="150" height="150" /></a></p>
<p>Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen</p>
<p>Aufwändig, aber zumindest einheitlich geregelt, ist das Vorgehen bei der Einreise in eines der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens, wie Frankreich, die Niederlande oder Ungarn. Wer ein Medikament einführen will, das als Betäubungsmittel eingestuft wird, braucht dazu eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung – möglichst auf Englisch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bild: ERGO Versicherungsgruppe</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Inhalt: Angaben zu den Medikamentendosen, den einzelnen Wirkstoffen sowie zur Dauer der Reise. Anschließend muss in Deutschland die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung beglaubigen. Mit dem Dokument ist der Patient bei einer Reisedauer von bis zu 30 Tagen auf der sicheren Seite. „Leider besteht für Reiseziele außerhalb des Schengener Abkommens keine einheitliche Bestimmung für die Mitnahme starker Medikamente“, so Birgit Dreyer. „Die Voraussetzungen können von Importgenehmigungen, einer Einschränkung der Menge bis hin zu einem kompletten Verbot reichen.“ Deshalb rät die ERV Expertin betroffenen Patienten, sich an die diplomatische Vertretung des Reiselandes zu wenden. Diese erteilen Auskunft über die geltenden Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungen. Nähere Informationen zu den Auflagen einzelner Länder sowie deren Botschaften in Deutschland bietet beispielsweise die Webseite des Centrums für Reisemedizin www.crm.de. Was aber, wenn das für den Reisenden notwendige Medikament im Zielland verboten ist? „Dann sollte sich der Patient erkundigen, ob dieses oder ein ähnliches Mittel vor Ort verfügbar ist und ob ein dort ansässiger Arzt es verschreiben kann“, rät die Reise-Expertin.</p>
<p>Medikamente günstig aus dem Ausland?</p>
<p>Beim Blick in die Supermarkt- oder die Drogerie-Regale im Ausland stellen Reisende immer wieder fest, dass viele Medikamente dort ohne Rezept und für überraschend kleines Geld erhältlich sind. Warum sich also nicht gleich für zuhause damit eindecken, vielleicht auch für die ganze Familie und den Freundeskreis? „Auch hier gilt: Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch dürfen mit auf die Heimreise“, erklärt die ERV Expertin. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arzneimittel auch in Deutschland zugelassen sind. Verboten ist jedoch die Mitnahme offensichtlich gefälschter Arzneimittel. Auch bei Präparaten mit pflanzlichen oder tierischen Stoffen sollten Reisende vorsichtig sein: Sie können artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Und bei der Mitnahme von als Betäubungsmittel eingestuften Medikamenten nach Deutschland gilt wie bei der Einreise in ein anderes Land: Unbedingt vorher eine beglaubigte Bescheinigung des Arztes besorgen!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Quellennachweis: ERGO Presseservice</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.reiseratgeber24.de/aktuell/medikamente-auf-reisen-vorsicht-bei-der-aus-und-einfuhr-nicht-alles-ist-erlaubt/1879/">Medikamente auf Reisen &#8211; Vorsicht bei der Aus- und Einfuhr: Nicht alles ist erlaubt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.reiseratgeber24.de">Reiseratgeber 24 | Urlaub, Ausflug &amp; Erholung.</a>.</p>
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