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Krankenversicherung im Ausland-Die wichtigsten Fragen

Ein Reise-Schmankerl für die Leser von Reiseratgeber24.de:
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(w&p) – Grenzschließungen, Reisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen: Aufgrund der Corona-Pandemie müssen viele ihren lang geplanten Auslandsaufenthalt verschieben oder konnten ihn gar nicht erst antreten. Trotz der nun zunehmenden Reisefreiheit bleibt eine gewisse Unsicherheit zurück – vor allem, was den Versicherungsschutz betrifft. PassportCard, Spezialist für internationale Krankenversicherungen, hat deshalb die wichtigsten Fragen zum Thema Krankenversicherung zusammengestellt, die sich Expats, Studierende und Au-pairs stellen sollten, bevor sie ihren Langzeitaufenthalt im Ausland antreten.

  • Bietet die Versicherung alle notwendigen Leistungen für einen Auslandsaufenthalt oder bestehen Lücken in den Leistungen?
    Die Ansprüche an eine internationale Krankenversicherung sind je nach Grund für den Auslandsaufenthalt sehr individuell – dementsprechend unterscheiden sich auch die gewünschten Leistungen. Deshalb ist es essentiell, sich vorab Gedanken darüber zu machen, welche Versicherung die notwendigen Leistungen für einen Langzeitaufenthalt abdeckt.
  • Werden Erkrankungen durch Pandemien mitversichert?
    Die aktuelle Coronakrise führt vor Augen, wie wichtig ein Versicherungsschutz bei Ausbruch einer Pandemie ist. Gerade bei der Planung von Langzeitaufenthalten im Ausland hat dieser Faktor nun oberste Priorität erlangt, weshalb man vor Versicherungsabschluss unbedingt checken sollte, ob eine Pandemie mitversichert ist.
  • Werden Vorerkrankungen, die vor Beginn der Auslandsreise bereits bestehen, eingeschlossen?
    Existieren Ausnahmen?Oft werden Herz-/Kreislaufprobleme, gut- oder bösartige Krebsformen oder AIDS/HIV aufgrund der Verursachung hoher Kosten nicht versichert. Besonders wichtig ist es, beim Versicherungsabschluss darauf zu achten, dass auch bereits wahrgenommene Symptome von nicht diagnostizierten Krankheiten zum Versicherungsschutz zählen.
  • Ist mein Versicherer auch außerhalb der Bürozeiten telefonisch erreichbar?
    Oft ist dies nicht der Fall. Dann wird der Versicherte am Wochenende oder nach 18 Uhr (MEZ) zu einem externen Dienstleister durchgestellt. Der entsprechende Mitarbeiter weiß dann zwar, dass der Kunde versichert ist und kann im Notfall handeln. Bei nicht akuten Versicherungsfällen ist dieser jedoch nicht befugt, Entscheidungen zu treffen.
  • Wie ist die Assistance bei meinem Versicherer aufgebaut?
    Die Assistance ist gerade im Notfall sehr wichtig. Sie organisiert Krankentransporte – auch über Ländergrenzen hinweg – und kümmert sich um die Rundum-Betreuung. Die besten Ergebnisse erzielen hierbei Versicherer, die eine hauseigene Assistance anbieten. Sie ist immer erreichbar und kann zu jeder Zeit – auch am Wochenende oder nachts – Entscheidungen treffen.
  • Ist die Versicherung auf einen Zeitraum beschränkt?
    Die meisten Versicherungen für Langzeitaufenthalte werden für ein bis maximal fünf Jahre abgeschlossen. Damit sichert sich der Versicherer gegen hohe, andauernde Kosten ab. Bei einigen Versicherern kann die Versicherung vor dem Ablaufdatum auf Antrag mit einem Anschlussvertrag verlängert werden. Entscheidet man sich, den Auslandsaufenthalt früher zu beenden, kann der Vertrag bei vielen Anbietern auch vorzeitig beendet werden.
  • Ist eine Weiterversicherung nach fünf Jahren möglich?
    Dies wird oft ermöglicht – allerdings nur, wenn der Versicherte keine hohen Kosten verursacht hat. Wird die Versicherung verlängert, werden bereits bestehende Krankheiten und Behandlungen allerdings oft nicht weiter berücksichtigt, da sie mit der Verlängerung ausgeschlossen werden. Das heißt, es besteht kein durchgängiger Versicherungsschutz.
  • Kann ein Abschluss oder eine Verlängerung erfolgen, wenn man sich bereits im Ausland befindet?
    Nicht alle Versicherer bieten das entsprechend notwendige rechtskonforme Konstrukt, um dies zu ermöglichen. Daher sollten sich alle, die einen Langzeitaufenthalt im Ausland planen, unbedingt vorab über das Kleingedruckte informieren.
  • Wie stabil sind die Prämien der Versicherung?
    Steigerungsraten der Prämien um über 100 Prozent sind bei der internationalen Krankenversicherung durchaus möglich – gerade bei günstigen Tarifen. Denn hohe Schadenssummen, die innerhalb eines Jahres verursacht wurden, erhöhen beim Versicherer auch den Druck zur Anpassung der Prämien, um profitabel zu bleiben.
  • Muss ich bei Arztbesuchen und Rechnungen von Apotheken in Vorkasse treten oder existieren komfortable Zahlungssysteme?
    Bei fast allen Versicherern muss der Kunde nach Bezahlung der Rechnung das Geld über einen Erstattungsprozess anfordern. Dies kann mehrere Wochen dauern. PassportCard bietet einen speziellen Zahlungsmechanismus an, bei dem die Kunden direkt mit einer Art „Prepaid-Karte“ bei den medizinischen Leistungserbringern bezahlen. Den entsprechenden Betrag überweist PassportCard vorab auf die Karte, sodass der Kunde nicht in Vorkasse treten muss.
  • Können Rechnungen von Ärzten, Krankenhäusern etc. gekürzt werden?
    Es kommt durchaus vor, dass einige Versicherungen die Kürzung von Rechnungen in den Verträgen explizit aufführen, denn oft ist tatsächlich nur ein bestimmter Honorarsatz versichert.
  • Zahlt der Anbieter auch bei Schwangerschaften? Sind geplante Zahnbehandlungen und Zahnersatz enthalten? Wie sieht es bei der Versicherung von Sehhilfen aus?
    Einige Leistungen unterliegen spezifischen Leistungseinschränkungen, die „pro Versicherungsjahr“, „auf Lebenszeit“ oder „pro Ereignis“, wie beispielsweise pro Schwangerschaft, pro Zahnbehandlung oder pro Sehhilfe, angewendet werden können. Je nach Versicherungspaket zahlt die Versicherung in diesen Fällen einen Prozentsatz der Kosten.
  • Leistet die Versicherung auch beim passiven Kriegs- und Krisenrisiko?
    Es gilt vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob ein passives Kriegs- und Krisenrisiko abgedeckt ist. Dies ist dann der Fall, wenn die versicherte Person zum Beispiel bei einer Naturkatastrophe oder einer Demonstration verletzt wird, und selbst dabei keine aktive Rolle eingenommen hat.
  • Besteht ein Notfallreiseschutz für Länder, die außerhalb des Versicherungsschutzes der Person liegen?
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Länder, die in der Police ausgewiesen sind. Dort können die Kunden den vollen Umfang der medizinischen Behandlungen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die gemäß des Versicherungsvertrags abgedeckt sind. Außerhalb der entsprechenden Tarifregion gilt entweder kein Versicherungsschutz oder dieser ist im Falle eines Notfalls für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 60 Tage) gültig.
Alexandra Rüsche - Chefredakteurin von Reiseratgeber24.de
Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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