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Gut abgesichert ins Abenteuer Ausland

Ein Reise-Schmankerl für die Leser von Reiseratgeber24.de:
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(djd). Immer mehr junge Deutsche möchten sich nach Abitur oder Ausbildung nicht sofort ins Arbeitsleben stürzen. Sie wollen stattdessen beispielsweise bei einem Work-and-Travel-Aufenthalt Land und Leute kennenlernen. Bei späteren Bewerbungen muss diese Pause nach dem Abitur oder der Ausbildung keineswegs ein Nachteil sein. Man sollte mit dieser “Lücke” offensiv umgehen, kaum ein Arbeitgeber wird sie heute noch negativ beurteilen. Ganz im Gegenteil: Ein längerer Auslandsaufenthalt kann Fremdsprachenkenntnisse entscheidend verbessern, man hat Tatendrang, Anpassungsfähigkeit und Flexibilität unter Beweis gestellt und sich in menschlicher Sicht weiterentwickelt. Die sorgfältige Planung einer solchen Reise ist unverzichtbar, dazu zählt vor allem der Versicherungsschutz. Am wichtigsten ist die Auslandskrankenversicherung, aber auch eine Reiserücktritts- und eine Unfallversicherung können sinnvoll sein.

Ein längerer Auslandsaufenthalt kann Fremdsprachenkenntnisse entscheidend verbessern, man hat Tatendrang, Anpassungsfähigkeit und Flexibilität unter Beweis gestellt.
Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/monkeybusiness-Fotolia

1. Auslandsreisekrankenversicherung: Die Mehrzahl der deutschen Krankenkassen trägt außerhalb Europas keine Kosten für Arztbesuche, Klinikaufenthalte oder Arzneimittel. Vor allem aber übernimmt die Kasse nicht die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat, dafür werden schnell weit über 10.000 Euro fällig. Die üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reichen also für einen Work-and-Travel-Aufenthalt nicht aus. Eine passende Reisekrankenversicherung gibt es etwa bei der Würzburger Versicherungs-AG mit ihren “TravelSecure”-Angeboten. Sie ist für Reisen bis zu 365 Tage weltweit gültig, neben dem Rücktransport ist eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus gewährleistet, die Kosten für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie für ambulante und stationäre Behandlungen werden übernommen. Mehr Informationen dazu gibt es unter www.travelsecure.de.

2. Reiserücktrittversicherung: Im Fall einer Krankheit oder einer nicht bestandenen Prüfung kurz vor der Abreise muss man nicht nur seine Pläne ändern, sondern auch einen hohen Preis für den Reiserücktritt zahlen: Stornierungskosten, die sich nach dem Reisepreis richten. Je teurer die Reise, umso ratsamer ist es deshalb, rechtzeitig eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Der Tarif lässt sich mit und ohne Selbstbehalt vereinbaren.

3. Reiseunfallversicherung: Da die meisten Unfallversicherungen weltweit gelten, muss bei einer schon bestehenden Versicherung keine zusätzliche abgeschlossen werden. Den entsprechenden Schutz sollte man vor der Reise aber prüfen und gegebenenfalls eine Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt bei Invalidität und Tod und übernimmt Bergungskosten bis zu einer gewissen Höhe – unabhängig davon, ob man selbst oder jemand anderes den Unfall verursacht hat.

Alexandra Rüsche - Chefredakteurin von Reiseratgeber24.de
Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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Alexandra Rüsche ist Chefredakteurin von Reiseratgeber24. Als Reisejournalistin hat sie seit der Gründung des Mediums (2009) sehr viele Erfahrungen auf Pressereisen machen können. Ihre persönlichen Reiseerlebnisse schreibt sie sehr ausführlich und nutzt ihre langjährigen Erfahrungen in der Videoproduktion und Fotografie. Sie ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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