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Urlaub, Strand, Pool – Die E-Zigarette als dampfender Reisebegleiter?

Ein Reise-Schmankerl für die Leser von Reiseratgeber24.de:
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Viel Dampf um die E-Zigarette: Die Urlaubssaison ist in vollem Gange und viele Reisende möchten auch dort nicht auf die E-Zigarette verzichten. „Auch wenn die E-Zigarette aufgrund ihrer Technologie und Inhaltsstoffe etwas anderes als die schädlichere Tabakzigarette ist, werden beide in der Praxis oftmals gleichgesetzt“, so Adam Kustin, Vice President Marketing von Vapour2TM. „Leider gibt es diesbezüglich international noch keinen Standard, weswegen sich Reisende gut vorbereiten und die Bestimmungen vor Ort über E-Zigaretten genau anschauen müssen, vor allem was nikotinhaltige Liquids angeht.“ Vapour2TM hat Reiseziele genauer unter die Lupe genommen und die wichtigsten Informationen für das Verreisen mit E-Zigarette zusammengestellt — was wo erlaubt ist und wie die E-Zigarette transportiert werden darf.

Foto: Pixabay.de
Foto: Pixabay.de

Gesetzliche Grauzone — E-Zigarette in der Öffentlichkeit
Seit 2007 ist das Rauchen durch Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gebäuden und in der Gastronomie stark reglementiert. Elektronische Zigaretten fallen jedoch in eine Grauzone und sind nicht immer in diesen Gesetzen erfasst. Das liegt vor allem daran, da es sich genaugenommen nicht um ein Tabakprodukt handelt und keine Verbrennung von Tabakerzeugnissen stattfindet, sondern nikotinfreie oder –haltige Flüssigkeiten verdampft werden. Oftmals gilt überall dort, wo das Rauchen verboten ist, jedoch auch ein E-Zigaretten-Verbot. So ist die Benutzung von E-Zigaretten in Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Flugzeug nicht gestattet, am Flughafen selbst empfiehlt sich die designierten Raucherbereiche zu benutzen.

E-Zigaretten gehören ins Handgepäck — und bleiben dort
Für einen sicheren Transport bei Flugreisen, muss die E-Zigarette sowie ihr Akku in jedem Fall im Handgepäck transportiert werden. Dabei gelten hier alle Regeln, die auch auf das reguläre Handgepäck zutreffen. Dementsprechend müssen die Liquids, sofern diese nicht in das aufgegebene Gepäck verpackt werden, auch gesondert in verschließbaren, durchsichtigen Plastiktüten mit einem maximalen Inhalt von einem Liter, transportiert werden und wie alle anderen Flüssigkeiten behandelt werden. Im Handgepäck verbleibt die E-Zigarette dann auch während dem Flug, Airlines gestatten die Benutzung aufgrund der Brandschutzbestimmungen nicht. Auch der Akku sollte im Handgepäck befördert werden und darf während dem Flug auch nicht geladen werden.

Unterschiedliche Klassifizierung der E-Zigarette – Genussmittel oder Medizin
International unterscheiden sich die Gesetze und Regularien von E-Zigaretten immens. Pauschal können hier keine Aussagen getroffen werden, daher sollte vor jeder Reise nochmal überprüft werden, wie die Gesetzeslage zu E-Zigaretten im entsprechenden Zielland sind. Grund für die unterschiedlichen Gesetze sind die verschiedenen Klassifizierungen der elektronischen Zigarette. Mögliche Klassifizierungen wäre die E-Zigarette als Konsumgut, als Tabakerzeugnis, als medizinisches Produkt oder gar als Toxin — dementsprechend folgt die gesetzliche Einordnung der E-Zigarette und ihrer Liquids in „legal“ oder „geduldet“, „zum persönlichen Gebrauch gestattet“ oder gänzlich „verboten“. Oftmals wird streng zwischen nikotinhaltigen und –freien Liquids unterschieden, so sind erstere verboten oder als medizinisches Produkt eingestuft und nikotinfreie erlaubt.

Europäisches Ausland – Dampfen in Kroatien nur privat
Im europäischen Ausland, wie Spanien, Italien, Frankreich oder Ungarn können E-Zigaretten problemlos eingeführt und benutzt werden. In der Schweiz ist lediglich der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten, für den Eigengebrauch dürfen 150 Milliliter eingeführt werden. Strenger sieht es in den skandinavischen Ländern aus: Schweden, Norwegen, Finnland und Island haben den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verboten, eine Benutzung der nikotinfreien Liquids in der E-Zigarette ist erlaubt — oftmals aber in der Öffentlichkeit verboten. In Dänemark, Österreich und Portugal ist nikotinhaltiges Liquid als medizinisches Produkt klassifiziert und nur unter Umständen zur Einfuhr gestattet. Bei einem geplanten Urlaub in Kroatien sollte man wissen, dass das Dampfen an allen geschlossenen, öffentlichen Orten verboten ist.

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Internationales Ausland – bei Strafe verboten
Bei Fernreisezielen sollten Urlauber sich nochmal genauestens vor Anreise informieren, was die aktuelle Gesetzeslage vorschreibt. Besonders beliebt bei Reisenden ist derzeit Kuba und auch hier stellt die Einfuhr und Benutzung zum persönlichen Gebrauch keine Problematik dar. Allerdings sollte man sich alles Benötigte mitnehmen, da vor Ort mit großer Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit besteht, Nachschub an Liquids oder Akkus zu erstehen. In Australien oder Japan ist die Benutzung von nicht-nikotinhaltigen E-Zigaretten kein Problem, bei nikotinhaltigen Liquids sollte man sich genauer informieren: In Australien sind diese teilweise verboten, in Japan gelten diese als Medizinprodukte und die Einfuhr nur für den persönlichen Gebrauch möglich. In anderen Ländern, sollte man sogar von der Einfuhr der E-Zigarette absehen: In Singapur, Brasilien, HongKong, Indien, Thailand und den Vereinigten Arabischen Emiraten sind E-Zigaretten und deren Benutzung illegal und mit kostspieligen Strafen oder sogar Haftstrafen belegt sein. Ebenso illegal, unter anderem Einfuhr und Verkauf, sind die elektronischen Zigaretten in: Argentinien, Brasilien, Brunei, Indonesien, Jordanien, Kambodscha, Katar, Litauen, Mexiko, Oman, Panama, Saudi Arabien, Surinam, Taiwan, Thailand und Türkei.

Oftmals finden sich in Foren und Internetbeiträgen auch bei ungewisser oder negativer Gesetzeslage Beiträge über die Duldung der E-Zigarette bei Touristen: „Es gibt keine Garantien, die man aussprechen kann, solange die E-Zigarette an sich international so unterschiedlich klassifiziert wird – auch wenn konventionelles Rauchen in den meisten Ländern der Welt akzeptiert ist, kann in den gleichen Ländern eine Geldstrafe oder Gefängnis für die Benutzung der E-Zigarette drohen“ resümiert Adam Kustin zur gesetzlichen Lage der E-Zigarette.

Quellennachweis: Wilde & Partner Public Relations

Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche ist Gründer und Herausgeber von Reiseratgeber24. Auch wenn er überwiegend sich um die Geschäftsführung vom Portalbetreiber ARKM Online Verlag kümmert, springt er gerne redaktionell ein und bringt sein jahrzehnte langes Know-how als Fotograf und Videojournalist ein. Er ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche ist Gründer und Herausgeber von Reiseratgeber24. Auch wenn er überwiegend sich um die Geschäftsführung vom Portalbetreiber ARKM Online Verlag kümmert, springt er gerne redaktionell ein und bringt sein jahrzehnte langes Know-how als Fotograf und Videojournalist ein. Er ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.
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