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Justizministerium Baden-Württemberg entscheidet sich für LexisNexis

Ein Reise-Schmankerl für die Leser von Reiseratgeber24.de:
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Münster. Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort auch die Inhalte der juristischen Online-Datenbank LexisNexis® Recht allen Angehörigen der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der staatlichen Notariate zur Verfügung. Das Angebot enthält unter anderem eine der größten Sammlungen von Entscheidungen deutscher Gerichte im Volltext sowie umfassende Sammlungen der Gesetze des Bundes und der Länder. Hinzu kommen eine große Auswahl an Kommentaren, Handbüchern, Fachzeitschriften und Arbeitshilfen für die tägliche juristische Arbeit in allen Rechtsgebieten. Nach den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist Baden-Württemberg nun schon das dritte Bundesland, welches LexisNexis® Recht als Justiz-Informationssystem benutzt.

Holger Radke, Ministerialrat im Justizministerium Baden-Württemberg und Vorsitzender der Bund-Länder-Kommission zum Vertrag: “Juristische Onlinerecherche ist ein essentielles Arbeitsmittel für die Justiz in Baden-Württemberg. Nachdem bereits seit Jahren eine größere Zahl von Gerichten und Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs LexisNexis® Recht auf Basis von Einzelverträgen mit großer Zufriedenheit nutzen, ist die nun getroffene Vereinbarung der logische Schluss. LexisNexis® Recht komplettiert das Angebot der verfügbaren juristischen Datenbanken im gesamten Land und steigert das Volumen der verfügbaren Inhalte qualitativ und quantitativ in erheblichem Maße.”

Christian Fleck, Geschäftsführer der LexisNexis Deutschland GmbH, ergänzt: “Nachdem bereits die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unser Angebot seit einiger Zeit erfolgreich nutzen, freuen wir uns jetzt über die Entscheidung Baden-Württembergs zugunsten der Nutzung von LexisNexis® Recht durch die Justiz. Dies ist das logische Ergebnis der substantiellen inhaltlichen Weiterentwicklung unserer Datenbank und der starken Verbreitung unseres Angebots bei den Anwaltskanzleien.”

Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche

Sven Oliver Rüsche ist Gründer und Herausgeber von Reiseratgeber24. Auch wenn er überwiegend sich um die Geschäftsführung vom Portalbetreiber ARKM Online Verlag kümmert, springt er gerne redaktionell ein und bringt sein jahrzehnte langes Know-how als Fotograf und Videojournalist ein. Er ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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Sven Oliver Rüsche ist Gründer und Herausgeber von Reiseratgeber24. Auch wenn er überwiegend sich um die Geschäftsführung vom Portalbetreiber ARKM Online Verlag kümmert, springt er gerne redaktionell ein und bringt sein jahrzehnte langes Know-how als Fotograf und Videojournalist ein. Er ist unter redaktion@reiseratgeber24.de erreichbar.

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