Work and Travel: Backpacker sollten gut vorbereitet auf die Reise gehen
Ein Reise-Schmankerl für die Leser von Reiseratgeber24.de:
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Kalt, nass und grau sind die Wintermonate oftmals in Deutschland. Wer mit „Work and Travel“ ein anderes Land kennenlernen und das Geld dafür unterwegs verdienen will, geht auch wegen des Wetters bevorzugt nach Australien. Denn von Dezember bis Februar ist Sommer in Down Under – die beste Zeit, um den Rucksack zu packen. Aber egal wohin es zu einem Work-and-Travel-Aufenthalt geht: Eine sorgfältige Planung der Reise ist unverzichtbar, dazu zählt vor allem auch der ausreichende Versicherungsschutz.
Kassen übernehmen Kosten für Rücktransport nicht
Die Mehrzahl der deutschen Krankenkassen trägt außerhalb Europas keine Kosten für Arztbesuche, Klinikaufenthalte oder Arzneimittel. Vor allem aber übernimmt die Kasse nicht die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat, dafür werden schnell weit über 10.000 Euro fällig. Für die übliche Länge eines „Work and Travel“-Aufenthalts reicht deshalb eine übliche Auslandsreiseversicherung nicht aus. Eine passende Reisekrankenversicherung gibt es etwa bei der Würzburger Versicherungs-AG mit ihren „TravelSecure“-Angeboten. Sie ist für Reisen bis zu 365 Tage weltweit gültig, neben dem Rücktransport ist eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus gewährleistet, die Kosten für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie wie für ambulante und stationäre Behandlungen werden übernommen.
Haftpflichtversicherung überprüfen
Wer älter als 18 Jahre ist und über die Privathaftplicht der Eltern mitversichert ist, für den gilt der Schutz nur, solange man sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befindet oder studiert. Bei einem „Work and Travel“-Aufenthalt wäre demnach eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung unter Umständen notwendig. Wer in Deutschland bereits eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt, ist im Regelfall auf der sicheren Seite, denn sie gilt weltweit und meist auch für längere Auslandsaufenthalte. Um sicher zu gehen, sollte man in den Versicherungsbedingungen nachschauen, für welche Frist Auslandsaufenthalte eingeschlossen sind.
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