Verschiedenes

Wenn der Ausflug ins Ruhrgebiet mit einem Unfall endet…

Ein Reise-Schmankerl für die Leser von Reiseratgeber24.de:
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2021-08-17-Gutachter
stock.adobe.com – ©trendobjects

…. hilft Ihnen der Kfz Gutachter Bergkamen. Der Gutachter wird für Sie als Unfallopfer ein Gutachten erstellen und die Abwicklung mit den Versicherungen übernehmen – inklusive des gesamten Schriftverkehrs – bis das Geld auf Ihrem Konto ist. Und das alles für Sie komplett kostenlos! Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist aber Ihr gutes Recht! Denn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss für alle Kosten aufkommen, sie wird also sowohl das Unfallgutachten als auch Reparatur, Wertminderung und den Nutzungsausfall bezahlen. Wie das genau abläuft, erfahren Sie hier:

Was muss ich tun, wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt werde?

Bei einem Unfall gilt zunächst: Ruhe bewahren! Das ist das Allerwichtigste! Stellen Sie den Warnblinker an, ziehen Sie die Warnweste an und sichern und räumen Sie die Unfallstelle. Bringen Sie sich immer zuerst selbst in Sicherheit! Danach wählen Sie den Notruf 112 – falls es Verletzte gibt. Leisten Sie danach Erste Hilfe. Falls es sich nur um Sachschäden handelt, brauchen Sie nicht den Notruf zu wählen, können bei Bedarf aber die Polizei anrufen. Dokumentieren Sie auf jeden Fall den Unfall, fertigen Sie eine kleine Unfallskizze an und fotografieren Sie möglichst alle Schäden. Tauschen Sie mit den beteiligten Personen die Daten von Fahrer und Versicherung aus. Um bereits vor dem Urlaub auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, haben wir eine Checkliste für Ihr Auto zusammengestellt. Mehr Infos und Tipps finden Sie hier.

Was kann ein Kfz Gutachter nach einem Unfall für mich tun?

Sobald die Unfallaufnahme erledigt ist und Sie wieder Zuhause sind, sollten Sie daran denken, einen Kfz Gutachter anzurufen. Dieser kommt bei schweren Unfällen in Notfällen auch direkt zur Unfallstelle (das ist rund um die Uhr und auch nachts möglich), ansonsten vereinbaren Sie in Ruhe einen Termin zur Begutachtung. Der Termin findet dann an Ihrem Wunschtermin statt, wann immer Sie Zeit haben – sehr beliebt ist hier der Mittagspausen-Service! Der Gutachter kommt zu Ihnen – oder dorthin wo das Auto steht – und nimmt eine gründliche Begutachtung vor. Alle Schäden, die vorher schon vorhanden waren und alle neuen Schäden werden genau dokumentiert und die notwendigen Reparaturaufwendungen werden dargelegt. Außerdem werden Restwert (bei Totalschäden) und Wertminderung festgestellt. Danach übernimmt der Kfz-Sachverständige die komplette Abwicklung mit der Versicherung des Unfallverursachers. Der Service endet erst, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist!

Dieser Service ist für Sie als Unfallopfer komplett kostenlos!

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen, solange mein Auto in der Werkstatt ist?

Falls Sie das Unfallopfer sind, muss die gegnerische Versicherung sowohl das Unfallgutachten als auch die Reparatur zahlen. Darüber hinaus steht Ihnen für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, ein Mietwagen zu. Voraussetzung ist, dass Sie den Wagen wirklich benötigen (z.B. für die Fahrt zur Arbeitsstätte). Sie können den Anspruch auf einen Mietwagen auch als Nutzungsausfallentschädigung beantragen, dann erhalten Sie einen Betrag ausgezahlt. Ihr Kfz Gutachter berät Sie gerne, was für Sie die günstigste Variante ist.
Wer bezahlt den Anwalt, wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde?

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Ihr Kfz Gutachter empfiehlt Ihnen nicht nur gerne eine geeignete Werkstatt zur Reparatur, sondern kennt auch gute Fachanwälte für Verkehrsrecht. Diese können bei Bedarf Schadenersatzansprüche wegen eventuell durch den Unfall entstandenen Verletzungen rechtlich durchsetzen.

Fazit

Es ist sicherlich nicht schön, wenn der Wochenendausflug mit einem Unfall endet. Falls es doch einmal passiert, weil ein anderer Autofahrer nicht aufgepasst hat, überlassen Sie die Abwicklung des Schadens einem Kfz Gutachter. Dies ist für Sie als Unfallopfer komplett kostenlos und erspart Ihnen viel Ärger!

ARKM Zentralredaktion

Der ARKM Newsdesk sichtet die unter redaktion@reiseratgeber24.de eingereichten Medieninformationen und veröffentlicht informative Beiträge, die unseren Lesern echte Vorteile bieten.

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